Mietspiegel Rastatt 2026: Aktuelle Vergleichsmieten
Auch die Stadt Rastatt hat einen eigenen qualifizierten Mietspiegel. Für Vermieter ist er die Grundlage jeder rechtssicheren Mieterhöhung, für Eigentümer, die eine Wohnung neu vermieten wollen, ein wichtiger erster Anhaltspunkt. Dieser Beitrag erklärt, was der Mietspiegel Rastatt aussagt und wo er erhältlich ist.
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB
Der aktuelle Mietspiegel der Stadt Rastatt ist ein qualifizierter Mietspiegel und gilt laut Stadtverwaltung für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis 31. Dezember 2026. Herausgeber ist die Stadt Rastatt. Die Broschüre mit Lageplan ist kostenlos im Bürgerbüro der Stadt erhältlich; einen Online-Rechner zur individuellen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt ebenfalls zur Verfügung. Auf konkrete Euro-Beträge pro Quadratmeter verzichtet die städtische Übersichtsseite bewusst – die exakte Vergleichsmiete ergibt sich, wie bei jedem qualifizierten Mietspiegel, erst aus der individuellen Einordnung von Lage, Baujahr, Ausstattung und Größe der jeweiligen Wohnung.
Quelle: Stadt Rastatt, Mietspiegel (gültig 01.04.2025–31.12.2026). Für die exakte Vergleichsmiete Ihrer Wohnung nutzen Sie den amtlichen Mietspiegelrechner der Stadt oder lassen Sie sich von der Stadtverwaltung beraten.
Hinweis zu Marktwerten auf privaten Portalen

Private Immobilienportale weisen für Rastatt Durchschnittsmieten im Bereich von rund 9,55 bis 13,52 Euro pro Quadratmeter aus, basierend auf ausgewerteten Online-Inseraten. Diese Portalwerte sind keine amtlichen Mietspiegel-Werte, sondern eine Marktschätzung aus aktuellen Angeboten – sie können als grobe Orientierung dienen, ersetzen für eine rechtssichere Mieterhöhung aber nicht den Verweis auf den amtlichen Mietspiegel der Stadt Rastatt.
Wie Vermieter den Mietspiegel für eine Mieterhöhung nutzen
Individuelle Einordnung ist Pflicht
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB muss die konkrete Wohnung anhand der im Mietspiegel vorgesehenen Merkmale einordnen – ein pauschaler Stadtdurchschnitt reicht als Begründung nicht aus.
Fristen und Kappungsgrenze
Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, die neue Miete wird drei Monate nach Zugang des schriftlich begründeten Erhöhungsverlangens wirksam. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – wozu Teile der Region zählen können – gilt regelmäßig eine Kappungsgrenze von 15 statt 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.
Neuvermietung
Bei der Neuvermietung einer freiwerdenden Wohnung sollten Vermieter prüfen, ob die Mietpreisbremse für Rastatt aktuell greift – die Landesverordnung entscheidet, welche Gemeinden im Einzelnen erfasst sind.
Mietspiegel und Immobilienwert in Rastatt

Bei vermieteten Wohnungen und Mehrfamilienhäusern in Rastatt bestimmt die erzielbare Miete über das Ertragswertverfahren einen wesentlichen Teil des Verkaufswerts. Vor einem Verkauf lohnt sich häufig die Prüfung, ob die Bestandsmiete noch Erhöhungsspielraum bietet. Wer eine vermietete Immobilie in Rastatt erbt oder übernimmt und zwischen Eigenvermietung, Verkauf oder professioneller Mietersuche schwankt, findet im Mietspiegel einen ersten belastbaren Anhaltspunkt.
Typische Fehler bei der Mieterhöhung – und wie Vermieter sie vermeiden
Fehler 1: Pauschaler Verweis ohne individuelle Einordnung
Ein Erhöhungsschreiben, das nur „laut Mietspiegel” behauptet, ohne Baualtersklasse, Größe, Lage und Ausstattung der konkreten Wohnung zu benennen, ist rechtlich angreifbar. Der amtliche Rechner der Stadt Rastatt liefert die nachvollziehbare Grundlage dafür.
Fehler 2: Kappungsgrenze übersehen
Selbst wenn der Mietspiegel eine höhere Vergleichsmiete zulässt, darf die tatsächliche Erhöhung die geltende Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten. Beide Grenzen müssen parallel geprüft werden.
Fehler 3: Frist von zwölf Monaten missachtet
Eine erneute Mieterhöhung ist frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung zulässig – wird diese Frist unterschritten, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam und muss neu gestellt werden.
Rastatt als Standort für vermietete Kapitalanlagen
Als Kreisstadt mit guter Anbindung an Karlsruhe, Baden-Baden und den Rheintal-Korridor ist Rastatt für Kapitalanleger attraktiv, die eine Wohnung vermieten möchten. Wer eine Wohnung in Rastatt bereits vermietet, sollte die Bestandsmiete regelmäßig mit den amtlichen Vorgaben abgleichen – auch um bei einem späteren Verkauf den vollen Ertragswert der Immobilie realisieren zu können.
Checkliste: In 5 Schritten zur rechtssicheren Mieterhöhung
- Frist prüfen: Sind seit der letzten Erhöhung mindestens zwölf Monate vergangen?
- Wohnung einordnen: Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung anhand der amtlichen Vorgaben bestimmen.
- Kappungsgrenze abgleichen: Erhöhung darf die zulässige Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen.
- Schriftlich begründen: Erhöhungsverlangen schriftlich zustellen und die Berechnung nachvollziehbar darlegen.
- Wirksamkeit abwarten: Die neue Miete wird frühestens drei Monate nach Zugang fällig.
Regionaler Vergleich: Wie Rastatt im Umland einzuordnen ist
Rastatt liegt als Kreisstadt preislich meist zwischen dem ländlicheren Umland und dem teureren Karlsruhe. Übersichten zu weiteren Städten der Region finden Sie für Karlsruhe, Pforzheim, Baden-Baden, Bruchsal und Ettlingen.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Rastatt?
Ja, die Stadt Rastatt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel, aktuell gültig vom 01.04.2025 bis 31.12.2026. Er ist kostenlos als Broschüre im Bürgerbüro erhältlich.
Wie hoch ist die Miete pro Quadratmeter in Rastatt?
Die Stadt Rastatt nennt auf ihrer Übersichtsseite keinen citywide-Durchschnittswert, da die Vergleichsmiete individuell nach Lage, Baujahr, Ausstattung und Größe ermittelt wird. Private Immobilienportale schätzen das Marktniveau auf rund 9,55 bis 13,52 €/m² – das sind jedoch keine amtlichen Mietspiegel-Werte.
Wo bekomme ich den Mietspiegel Rastatt?
Kostenlos als Broschüre mit Lageplan im Bürgerbüro der Stadt Rastatt sowie über den Online-Rechner der Stadt zur individuellen Berechnung.
Wie oft darf ich als Vermieter die Miete erhöhen?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung, mit einer üblichen Kappungsgrenze von 15 bis 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, je nach aktueller Einstufung der Gemeinde.
Sind Portal-Mietspiegel-Werte für Rastatt verlässlich?
Sie geben eine grobe Marktorientierung, basieren aber auf ausgewerteten Online-Inseraten, nicht auf einer amtlichen Erhebung. Für eine Mieterhöhung ist ausschließlich der amtliche Mietspiegel der Stadt Rastatt maßgeblich.
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