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Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf und nötige Unterlagen

Notarbüro mit Schreibtisch, Dokumenten und Siegelstempel beim Immobilienkauf

Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf und nötige Unterlagen

Der Kauf einer Immobilie ist eine der bedeutendsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Doch bevor die Schlüssel übergeben werden, steht ein entscheidender Schritt an: der Notartermin. Für viele Käufer und Verkäufer ist dieser Moment mit Aufregung, aber auch mit Unsicherheit verbunden. Was genau passiert beim Notartermin beim Immobilienkauf? Welche Unterlagen werden benötigt? Und wie lange dauert das Ganze? In diesem Artikel erklären wir Ihnen den gesamten Ablauf Schritt für Schritt – damit Sie bestens vorbereitet in diesen wichtigen Termin gehen.

Warum ist der Notartermin beim Immobilienkauf Pflicht?

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben – geregelt in § 311b BGB. Ohne Notar ist der Kaufvertrag rechtlich unwirksam, egal ob beide Parteien mündlich einig sind oder sogar eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Der Notar fungiert dabei als neutrale Instanz: Er ist weder auf der Seite des Käufers noch auf der des Verkäufers, sondern verpflichtet, beide Parteien rechtlich gleich zu behandeln und über alle rechtlichen Konsequenzen aufzuklären.

Notarbüro mit Schreibtisch, Dokumenten und Siegelstempel beim Immobilienkauf
Der Notartermin ist ein zentraler und gesetzlich vorgeschriebener Schritt beim Immobilienkauf.

Zusätzlich sorgt der Notar dafür, dass alle relevanten Informationen – etwa bestehende Grundschulden, Wegerechte oder Vorkaufsrechte – transparent gemacht werden. So werden rechtliche Fallstricke vermieden, die später zu teuren Streitigkeiten führen könnten. Besonders wenn Sie eine Immobilie in Regionen wie Karlsruhe, Mannheim oder dem Rhein-Neckar-Raum kaufen oder verkaufen, lohnt es sich, gut informiert in diesen Termin zu gehen.

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Ablauf des Notartermins beim Immobilienkauf im Detail

Der Notartermin beim Immobilienkauf Ablauf gliedert sich in mehrere klar definierte Phasen. Wer diese kennt, kann sich optimal vorbereiten und souverän auftreten.

Phase 1: Vorbereitung durch den Notar

Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis und die wesentlichen Konditionen einig sind – oft vermittelt durch einen erfahrenen Makler – nimmt der Notar Kontakt auf und fordert alle notwendigen Unterlagen an. Er erstellt anschließend einen Kaufvertragsentwurf, der beiden Parteien in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin zugesendet wird. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt Ihnen ausreichend Zeit, den Entwurf zu prüfen, offene Fragen zu klären und bei Bedarf Änderungswünsche einzubringen.

Nutzen Sie diese Zeit unbedingt, um den Vertrag sorgfältig zu lesen – idealerweise gemeinsam mit einem Fachanwalt für Immobilienrecht oder einem kompetenten Maklerpartner. Professionelle Makler, wie sie beispielsweise der Immobilienmakler Karlsruhe von NuovaVita Immobilien bietet, begleiten ihre Kunden auch in dieser Phase und helfen, den Entwurf richtig einzuordnen.

Phase 2: Der eigentliche Beurkundungstermin

Am Tag des Termins erscheinen Käufer und Verkäufer gemeinsam beim Notar – oder lassen sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag laut vor. Das klingt nach einer Formalität, ist aber rechtlich bedeutsam: Beide Parteien müssen den Inhalt vollständig verstanden haben, bevor sie unterschreiben. Während der Verlesung haben Sie jederzeit das Recht, Fragen zu stellen oder Ergänzungen zu verlangen.

Durchschnittlich dauert ein solcher Termin zwischen 60 und 120 Minuten, abhängig von der Komplexität des Kaufvertrags. Bei Objekten mit mehreren Eigentümern, Erbbaurechten oder einzutragenden Dienstbarkeiten kann es auch länger dauern.

Phase 3: Unterzeichnung und Beurkundung

Nach der Verlesung und der Klärung aller Fragen unterzeichnen beide Parteien den Vertrag. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag mit seinem Siegel und seiner Unterschrift. Erst jetzt ist der Kaufvertrag rechtlich wirksam. Der Notar übernimmt danach alle weiteren bürokratischen Schritte: Er informiert das zuständige Finanzamt (für die Grunderwerbsteuer), beantragt eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch und koordiniert die abschließende Eigentumsumschreibung.

Phase 4: Nach dem Notartermin – bis zur Eigentumsumschreibung

Mit der Unterzeichnung ist der Prozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Folgende Schritte folgen typischerweise nach dem Notartermin beim Immobilienkauf:

  • Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest, die in Baden-Württemberg aktuell 5,0 % des Kaufpreises beträgt (Stand 2026). Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  • Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers (oder ein Notaranderkonto, sofern vereinbart) – meist innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Beurkundung.
  • Eigentumsumschreibung: Nach Eingang aller erforderlichen Nachweise veranlasst der Notar die endgültige Umschreibung im Grundbuch. Erst ab diesem Moment sind Sie offiziell Eigentümer der Immobilie.

Welche Unterlagen werden für den Notartermin benötigt?

Eine gute Vorbereitung auf den Notartermin beim Immobilienkauf Ablauf bedeutet vor allem, alle notwendigen Dokumente rechtzeitig bereitzuhalten. Je nach Käufer- und Verkäufersituation können die Anforderungen leicht variieren, aber folgende Unterlagen werden standardmäßig benötigt:

Kaufvertrag und Unterlagen beim Notartermin Immobilienkauf Ablauf
Vollständige Unterlagen und ein sorgfältig geprüfter Kaufvertrag sind die Grundlage eines reibungslosen Notartermins.

Unterlagen für den Verkäufer

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Flurkarte / Lageplan
  • Energieausweis der Immobilie (Pflichtdokument)
  • Baugenehmigungen und Baupläne
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, aktuelle Hausgeldabrechnungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Informationen zu bestehenden Grundschulden oder Hypotheken
  • Ggf. Erbschein oder Vollmachten bei Erbschaften

Unterlagen für den Käufer

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Finanzierung durch eine Bank: Finanzierungsbestätigung des Kreditinstituts
  • Gegebenenfalls Vollmacht, wenn eine andere Person den Käufer vertreten soll
  • Bei GbR oder anderen Gesellschaften: entsprechende Gesellschaftsunterlagen

Wer seine Immobilie professionell verkaufen möchte, sollte frühzeitig alle Dokumente zusammenstellen. Erfahrene Makler – zum Beispiel der Immobilienmakler Pforzheim von NuovaVita Immobilien – helfen dabei, diese Unterlagen vollständig und korrekt aufzubereiten, sodass es beim Notartermin keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Kosten des Notartermins: Was kommt auf Sie zu?

Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und betragen in der Regel ca. 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises – inklusive der Kosten für die Grundbucheintragung. Hinzu kommen:

  • Grunderwerbsteuer: In Baden-Württemberg 5,0 % des Kaufpreises (2026)
  • Maklerprovision: In der Regel 3,57 % je Partei inklusive MwSt. (seit der Gesetzesänderung 2020 wird die Provision bei Wohnimmobilien hälftig geteilt)

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro würden die Notargebühren und Grundbuchkosten also ca. 4.000 bis 6.000 Euro betragen. Planen Sie diese Kaufnebenkosten unbedingt in Ihr Budget ein – sie können schnell 10 bis 12 % des Kaufpreises ausmachen.

Wenn Sie Ihre Immobilie in der Region verkaufen möchten und sich fragen, welchen Preis Sie realistisch erzielen können, empfehlen wir Ihnen zunächst eine kostenlose Immobilienbewertung durch unsere Experten. So wissen Sie genau, was Ihre Immobilie wert ist – bevor es zum Notartermin kommt.

Häufige Fehler beim Notartermin – und wie Sie sie vermeiden

Selbst gut vorbereitete Käufer und Verkäufer machen manchmal Fehler, die den Ablauf verzögern oder im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen haben. Die häufigsten Fehler sind:

Den Vertragsentwurf nicht sorgfältig prüfen

Viele Parteien unterschreiben den Kaufvertrag, ohne ihn wirklich verstanden zu haben. Nutzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist aktiv! Lassen Sie unklare Klauseln erklären und scheuen Sie sich nicht, Änderungen einzufordern.

Fehlende Unterlagen am Termintag

Ein fehlender Personalausweis oder eine vergessene Vollmacht kann den gesamten Termin platzen lassen – mit entsprechenden Zusatzkosten. Bereiten Sie alle Dokumente daher bereits Tage vorher vor.

Unklare Finanzierungssituation

Wenn die Bankfinanzierung zum Zeitpunkt des Notartermins noch nicht gesichert ist, drohen erhebliche Risiken. Unterschreiben Sie niemals einen Kaufvertrag ohne verbindliche Finanzierungszusage Ihrer Bank.

Gerade in beliebten Lagen wie Baden-Baden oder Ettlingen, wo die Nachfrage nach Immobilien hoch ist, kommt es häufig zu schnellen Kaufentscheidungen. Ein professioneller Immobilienmakler Ettlingen koordiniert den gesamten Prozess – von der Besichtigung bis zum Notartermin – und sorgt dafür, dass alle Beteiligten optimal vorbereitet sind.

Wie ein erfahrener Makler den Notartermin optimal vorbereitet

Ein kompetenter Immobilienmakler ist weit mehr als nur ein Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Er koordiniert alle vorbereitenden Schritte, stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, und steht beiden Parteien als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. NuovaVita Immobilien begleitet seine Kunden in der gesamten Region – von Karlsruhe über Mannheim bis nach Stuttgart und Frankfurt – durch jeden Schritt des Immobilienkaufs und -verkaufs.

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Immobilie verkaufen, wie wir Sie von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe professionell begleiten. Unsere Erfahrung in der Region und unser umfangreiches Netzwerk sorgen dafür, dass Ihr Verkauf reibungslos und zum optimalen Preis abläuft.

Auch für die gezielte Vermarktung Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen zur Seite: Unsere Strategien zur Immobilienvermarktung kombinieren moderne Online-Präsenz mit bewährten Offline-Methoden – für maximale Reichweite und schnelle Verkaufserfolge. So kommen Sie zu einem Notartermin, der für alle Beteiligten ein erfolgreicher Abschluss ist.

Und wenn Sie am Beginn Ihres Verkaufsprozesses stehen und zunächst wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, hilft Ihnen unser Service zum Immobilie verkaufen weiter – mit transparenter Beratung und realistischer Markteinschätzung.


Schlüsselübergabe nach erfolgreichem Notartermin beim Immobilienkauf
Nach dem erfolgreichen Notartermin steht der Schlüsselübergabe und dem Eigentumsübergang nichts mehr im Wege.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Notartermin beim Immobilienkauf in der Regel?

Ein typischer Notartermin beim Immobilienkauf dauert zwischen 60 und 120 Minuten. Bei einfacheren Objekten ohne besondere Rechte oder Belastungen kann er kürzer ausfallen, während komplexere Fälle – etwa mit mehreren Miteigentümern, Erbbaurechten oder einzutragenden Dienstbarkeiten – auch mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Wer wählt den Notar beim Immobilienkauf aus, und wer trägt die Kosten?

In der Praxis wird der Notar üblicherweise vom Käufer ausgewählt, da dieser auch den Großteil der Notarkosten trägt. Die Kosten für den Notar und die Grundbucheintragung betragen in der Regel ca. 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises und sind im GNotKG gesetzlich festgelegt – Preisverhandlungen mit dem Notar sind also nicht möglich. Ausnahmen bei der Kostenverteilung können vertraglich vereinbart werden.

Was passiert, wenn ich beim Notartermin Fehler im Kaufvertrag entdecke?

Wenn Sie beim Notartermin Fehler oder unklare Formulierungen im Kaufvertrag entdecken, haben Sie das Recht, den Termin zu unterbrechen und Korrekturen zu verlangen. Der Notar ist verpflichtet, alle Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass beide Parteien den Vertrag vollständig verstanden haben. Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, mit dessen Inhalt Sie nicht vollständig einverstanden sind – im Zweifel sollte der Termin verschoben und der Entwurf überarbeitet werden.

Kann ich mich beim Notartermin durch eine andere Person vertreten lassen?

Ja, eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich. Dafür benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht, die der Vertreter beim Termin vorlegen muss. Klären Sie dies frühzeitig mit dem Notar, da bestimmte Formanforderungen gelten und die Vollmacht idealerweise ebenfalls notariell beurkundet sein sollte. Insbesondere bei Käufern aus dem Ausland ist diese Option häufig relevant.


Bereit für den nächsten Schritt? Wir begleiten Sie!

Sie möchten Ihre Immobilie in Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Frankfurt, Heidelberg oder der Umgebung verkaufen und suchen einen erfahrenen Partner, der Sie von der ersten Bewertung bis zur erfolgreichen Beurkundung beim Notar begleitet? NuovaVita Immobilien steht Ihnen mit persönlicher Beratung und regionalem Expertenwissen zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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