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Maklerkosten & Provision

Maklerprovision Baden-Württemberg: Was kostet ein Immobilienmakler?

Die Entscheidung, einen Immobilienmakler zu beauftragen, wirft viele Fragen auf – insbesondere die nach den Kosten. Als erfahrener Immobilienmakler in Baden-Württemberg erklären wir Ihnen transparent, welche Maklerkosten auf Sie zukommen und welchen Mehrwert Sie dafür erhalten.

3,57 % je Seite
Maklerprovision in Baden-Württemberg (inkl. MwSt.)
Nur im Erfolgsfall fällig

Aktuelle Maklerprovision in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg beträgt die übliche Maklerprovision 3,57% des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer) je Seite. Das bedeutet, sowohl Verkäufer als auch Käufer zahlen diese Provision – allerdings nur, wenn der Makler erfolgreich vermittelt hat.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro entspricht dies beispielsweise einer Provision von 14.280 Euro je Vertragspartei. Diese Kosten mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch die umfangreichen Leistungen eines professionellen Maklers rechtfertigen diese Investition in den meisten Fällen.

Rechenbeispiel Maklerkosten
Kaufpreis 400.000 €
Provisionssatz je Seite 3,57 %
Provision Verkäufer 14.280 €
Provision Käufer 14.280 €
Gesamtprovision 28.560 €

Neues Gesetz seit Dezember 2020: Hälfteteilung der Maklerprovision

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland ein wichtiges neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen greift nun die sogenannte Hälfteteilung der Maklerprovision.

Das Gesetz besagt: Der Käufer darf maximal so viel Maklerprovision zahlen wie der Verkäufer. Beauftragt der Verkäufer einen Makler und zahlt 3,57% Provision, darf auch vom Käufer höchstens dieser Betrag verlangt werden. Zahlt der Verkäufer weniger oder gar nichts, reduziert sich entsprechend auch die Belastung für den Käufer.

Vorteile der neuen Regelung

  • Faire Verteilung der Maklerkosten
  • Schutz vor überhöhten Provisionen für Käufer
  • Mehr Transparenz bei den Nebenkosten
  • Anreiz für Verkäufer, sich aktiv an den Maklerkosten zu beteiligen

Was leistet ein Immobilienmakler für seine Provision?

Die Maklerprovision ist nur dann gerechtfertigt, wenn entsprechende Leistungen erbracht werden. Ein professioneller Immobilienmakler bietet weit mehr als nur die reine Vermittlung zwischen Verkäufer und Käufer.

Professionelle Immobilienbewertung

Der erste und wichtigste Schritt ist die professionelle Bewertung Ihrer Immobilie. Durch fundierte Marktkenntnis und verschiedene Bewertungsverfahren ermitteln wir den optimalen Verkaufspreis – nicht zu hoch, um Interessenten abzuschrecken, aber auch nicht zu niedrig, um Ihren Gewinn zu schmälern.

Erstellung eines aussagekräftigen Exposés

Ein professionelles Exposé ist das Aushängeschild Ihrer Immobilie. Es enthält alle relevanten Informationen, technische Daten und eine ansprechende Beschreibung, die potenzielle Käufer neugierig macht und zum Besichtigungstermin motiviert.

Professionelle Immobilienfotografie

Hochwertige Fotos entscheiden oft über den ersten Eindruck. Wir sorgen für professionelle Aufnahmen, die Ihre Immobilie ins beste Licht rücken und die Aufmerksamkeit der richtigen Zielgruppe wecken.

Marketing und Vermarktung

Ihre Immobilie wird auf den wichtigsten Immobilienportalen sowie in unserem Netzwerk beworben. Durch gezielte Marketingmaßnahmen erreichen wir die passenden Interessenten und sorgen für eine optimale Marktpräsenz.

Organisation und Durchführung von Besichtigungen

Wir koordinieren alle Besichtigungstermine, führen qualifizierte Interessenten durch die Immobilie und beantworten fachkundig alle Fragen. Dabei prüfen wir auch die Bonität potenzieller Käufer.

Verhandlungsführung

Als neutrale Vermittler führen wir die Preisverhandlungen professionell und zielorientiert. Durch unsere Erfahrung erreichen wir oft bessere Verkaufspreise als Privatverkäufer.

Vorbereitung des Notartermins

Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und koordinieren den Notartermin. Dabei achten wir darauf, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt abgewickelt werden und begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss.

Provision nur im Erfolgsfall – keine Vorabkosten

Ein seriöser Immobilienmakler arbeitet grundsätzlich ohne Vorabkosten. Die Maklerprovision wird erst bei erfolgreichem Verkauf der Immobilie fällig. Das bedeutet für Sie:

  • Kein finanzielles Risiko bei der Maklerbeauftragung
  • Der Makler ist motiviert, den bestmöglichen Preis zu erzielen
  • Alle Marketingkosten trägt zunächst der Makler
  • Sie zahlen nur bei erfolgreichem Verkauf

Sollte ein Makler Vorabkosten verlangen, ist dies ein Warnsignal. Seriöse Makler finanzieren ihre Leistungen aus der Erfolgsprovision.

Vergleich: Verkauf mit Makler vs. Privatverkauf

Viele Immobilieneigentümer fragen sich, ob sich die Maklerkosten wirklich lohnen oder ob ein Privatverkauf nicht günstiger wäre. Ein objektiver Vergleich zeigt deutliche Unterschiede:

Mit Makler
Minimaler Zeitaufwand — nur Unterlagen und Notartermin
Professionelle Bewertung und höhere Verkaufspreise
Rechtssicherheit durch erfahrene Abwicklung
Bonitätsprüfung und qualifizierte Interessenten
Professionelles Marketing auf allen Portalen
Erfahrene Preisverhandlung für Bestpreis
Ohne Makler
Hoher Zeitaufwand über Wochen und Monate
Risiko von Preisfehlern ohne Marktkenntnis
Rechtliche Fallstricke und Haftungsrisiken
Keine Bonitätsprüfung der Käufer
Begrenzte Reichweite bei Vermarktung
Emotionale Verhandlungen ohne neutralen Vermittler

Zeitaufwand

Mit Makler: Sie investieren nur Zeit für die Übergabe der Unterlagen und den Notartermin. Der Makler übernimmt alle weiteren Aufgaben.

Ohne Makler: Sie müssen sich um Bewertung, Exposé, Fotos, Inserate, Besichtigungen, Interessentenverwaltung und Verhandlungen selbst kümmern – oft mehrere Stunden pro Woche über Monate hinweg.

Preiserzielung

Mit Makler: Professionelle Bewertung und erfahrene Verhandlungsführung führen oft zu höheren Verkaufspreisen, die die Maklerkosten mehr als kompensieren.

Ohne Makler: Ohne Marktkenntnis besteht die Gefahr von Preisfehlern – sowohl nach oben (keine Interessenten) als auch nach unten (Verluste).

Rechtssicherheit

Mit Makler: Erfahrene Makler kennen alle rechtlichen Fallstricke und sorgen für eine sichere Abwicklung.

Ohne Makler: Rechtliche Fehler können teuer werden und zu Nachverhandlungen oder Schadensersatzforderungen führen.

Maklervertrag: Einfacher Auftrag vs. Alleinauftrag

Bei der Beauftragung eines Maklers haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: den einfachen Maklerauftrag oder den Alleinauftrag. Beide haben spezifische Vor- und Nachteile.

Einfacher Maklerauftrag

Vorteile:

  • Sie können mehrere Makler gleichzeitig beauftragen
  • Größere Flexibilität
  • Sie können selbst parallel verkaufen

Nachteile:

  • Geringeres Engagement der Makler (Konkurrenz)
  • Weniger intensive Vermarktung
  • Mögliche Doppelgleisigkeiten
  • Unklare Verantwortlichkeiten

Alleinauftrag

Vorteile:

  • Intensive und professionelle Vermarktung
  • Klare Verantwortlichkeiten
  • Höhere Motivation des Maklers
  • Bessere Koordination aller Maßnahmen
  • Oft schnellerer und besserer Verkaufserfolg

Nachteile:

  • Bindung an einen Makler
  • Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen möglich

In der Praxis zeigt sich, dass Alleinaufträge meist zu besseren Ergebnissen führen, da der beauftragte Makler sein volles Engagement einsetzen kann.

Maklerkosten steuerlich absetzen

Die steuerliche Behandlung von Maklerkosten hängt davon ab, wer sie zahlt und zu welchem Zweck die Immobilie erworben wird.

Käufer
Nicht absetzbar

Provision erhöht die Anschaffungskosten, steuerliche Berücksichtigung erst bei späterem Verkauf.

Vermieter
Als Werbungskosten absetzbar

Sofort oder über mehrere Jahre abschreibbar bei Kauf einer Kapitalanlage.

Verkäufer
Nur bei vermieteten Objekten

Bei selbstgenutzten Immobilien nicht absetzbar, bei vermieteten als Werbungskosten.

Käufer: Keine steuerliche Absetzbarkeit

Immobilienkäufer können die Maklerkosten nicht direkt von der Steuer absetzen. Die Provision erhöht jedoch die Anschaffungskosten der Immobilie und kann später bei einem Verkauf steuermindernd berücksichtigt werden.

Vermieter: Absetzung als Werbungskosten

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt und vermietet, kann die Maklerkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Diese können entweder sofort abgeschrieben oder auf mehrere Jahre verteilt werden.

Verkäufer: Unterschiedliche Behandlung

Verkäufer können die Maklerkosten als Werbungskosten absetzen, wenn sie eine vermietete Immobilie verkaufen. Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Kosten hingegen nicht absetzbar.

Warum NuovaVita Immobilien?

Bei der Wahl des richtigen Immobilienmaklers sollten Sie nicht nur auf die Kosten achten, sondern vor allem auf die Qualität der Leistungen und die persönliche Betreuung.

Persönliche Betreuung

Als regionaler Immobilienmakler stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Sie haben immer einen direkten Ansprechpartner und müssen sich nicht durch anonyme Callcenter kämpfen. Erreichen Sie uns direkt unter 0151 70245963.

Regionale Expertise

Unsere tiefe Verwurzelung in der Region Baden-Württemberg ist unser Vorteil. Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt, die Preisstrukturen und die Besonderheiten verschiedener Stadtteile und Gemeinden.

Transparente Arbeitsweise

Von der ersten Beratung bis zum Notartermin arbeiten wir vollkommen transparent. Sie erhalten regelmäßige Updates über den Vermarktungsfortschritt und haben jederzeit Einblick in alle Aktivitäten.

Umfassender Service

Unser Service geht über die reine Vermittlung hinaus. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Hausverkauf und arbeiten mit einem Netzwerk zuverlässiger Partner zusammen.

Erfolgsgarantie

Wir sind so überzeugt von unserer Arbeit, dass wir nur im Erfolgsfall Provision verlangen. Ihr Erfolg ist unser Erfolg – deshalb setzen wir alles daran, den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen.

Fazit: Maklerprovision als Investition in den Verkaufserfolg

Die Maklerprovision von 3,57% je Seite mag zunächst wie eine hohe Investition erscheinen. Betrachtet man jedoch die umfangreichen Leistungen, die Zeitersparnis und die oft höheren Verkaufspreise, die durch professionelle Vermarktung erzielt werden, amortisiert sich diese Investition in den meisten Fällen.

Ein erfahrener Makler bringt nicht nur Fachkompetenz und Marktkenntnis mit, sondern auch ein professionelles Netzwerk und die nötige Erfahrung, um auch in schwierigen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihnen dabei helfen können. Ein unverbindliches Erstgespräch kostet Sie nichts und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich von unserer Arbeitsweise zu überzeugen.

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Erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, wie wir den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erzielen — transparent und nur im Erfolgsfall.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Verkäufer immer Maklerprovision zahlen?

Nein, die Zahlung einer Maklerprovision ist nur dann verpflichtend, wenn Sie einen entsprechenden Maklervertrag abgeschlossen haben und der Makler erfolgreich einen Käufer vermittelt hat. Ohne Maklervertrag entstehen auch keine Provisionspflichten.

Kann die Maklerprovision verhandelt werden?

Grundsätzlich ist die Maklerprovision Verhandlungssache. Die üblichen 3,57% sind jedoch marktüblich und spiegeln den Wert der erbrachten Leistungen wider. Bei besonderen Umständen oder sehr hochpreisigen Immobilien können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar fällig. In der Regel erfolgt die Zahlung zeitgleich mit der Kaufpreiszahlung. Vorabzahlungen sind bei seriösen Maklern nicht üblich.

Was passiert, wenn der Makler keinen Käufer findet?

Wenn der Makler keinen Käufer findet, wird auch keine Provision fällig. Das Risiko trägt der Makler, der seine Marketingkosten und Arbeitszeit investiert hat, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Für Sie als Auftraggeber entstehen keine Kosten.

Unterscheidet sich die Maklerprovision bei verschiedenen Immobilientypen?

Die Standardprovision von 3,57% gilt üblicherweise für alle Immobilientypen. Bei besonderen Objekten wie Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern oder sehr hochpreisigen Immobilien können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Das neue Gesetz zur Hälfteteilung gilt jedoch nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

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